Nachfolgende Flächen werden als Wohnbauflächen ausgewiesen:
OßMANNSTEDT

Am Petersberg
Flächengröße: 0,28 ha
Lage: westlicher Ortsrand (Ortslage Ossmannstedt)
Auf dieser Fläche wird eine Bebauung, die an eine vorhandenen Erschließungsstraße
angegliedert werden kann, ermöglicht. Des weiteren wird eine Lücke zwischen zwei vorhan-
denen Bebauungen geschlossen.
Für diesen Bereich, allerdings in einem weitaus größeren Umfang, wurden bereits ein Plan-
entwurf erstellt.
Eine Ortsrandbeeinträchtigung entsteht aufgrund der geplanten Eingrünung (Kompensati-
onsmaßnahme) nicht.
Der Versiegelungsgrad der Grundstücke sollte im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung
durch die Festsetzung der maximal erforderlichen Grundflächenzahl für eine Einfamilien-
hausbebauung entsprechend minimiert werden. Die verbleibenden Grundstücksflächen blei-
ben als Gartenfläche erhalten. Eine entsprechende Eingriffs-Ausgleichsregelung kommt zum
Tragen (Erstellung eines Grünordnungsplanes).
Des weiteren kann eine Beschränkung der Geschossigkeit (I-Geschossigkeit) dazu dienen, die
Ausbildung von höhendominanten auf einem ansteigenden Gelände zu vermeiden.

Wilhelm-Pieck-Straße
Flächengröße: 0,40ha
Lage: nördlicher Ortsrand (Ortslage Ossmannstedt)
Auf dieser Fläche wird eine Bebauung, die an eine vorhandenen Erschließungsstraße
angegliedert werden kann, ermöglicht. Des weiteren wird eine Lücke zwischen zwei vorhan-
denen Bebauungen geschlossen.
Der Versiegelungsgrad der Grundstücke sollte im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung
durch die Festsetzung der maximal erforderlichen Grundflächenzahl für eine Einfamilien-
hausbebauung entsprechend minimiert werden. Die verbleibenden Grundstücksflächen blei-
ben als Gartenfläche erhalten. Eine entsprechende Eingriffs-Ausgleichsregelung kommt zum
Tragen (Erstellung eines Grünordnungsplanes).

Gagagrinstraße
Flächengröße: 0,30 ha
Lage: östlicher Ortsrand (Ortslage Oßmannstedt)
Bei dieser Fläche handelt es sich um Abrundungsflächen. Der Zugang erfolgt über einen
vorhandene Zuwegung, die jetzt bereits der Erschließung von Wohngebäuden dient. Die Plan-
fläche stellt eine Ergänzung dar und ermöglicht die beidseitige Bebauung der vorhandenen
Verkehrsfläche.
Eine Ortsrandbeeinträchtigung entsteht nicht, da einrahmende Gartenbereiche erhallten blei-
ben.
Der Versiegelungsgrad der Grundstücke sollte im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung
durch die Festsetzung der maximal erforderlichen Grundflächenzahl für eine Einfamilien-
hausbebauung entsprechend minimiert werden. Die verbleibenden Grundstücksflächen blei-
ben als Gartenfläche erhalten. Eine entsprechende Eingriffs-Ausgleichsregelung kommt zum
Tragen (Erstellung eines Grünordnungsplanes).


OT ULRICHSHALBEN

Am Anger
Flächengröße: 1,50 ha
Lage: nordöstlicher Ortsrand (Ortslage Ulrichshalben)
Die Baufläche wird über zwei angrenzende Wege erschlossen und stellt eine städtebaulich
sinnvolle Abrundung dar. Die Bebauung wird straßenseitig ausgerichtet werden, rückwärtig
schließen sich die Gärten der neuen Grundstücke an, die so zur Ausbildung eines neuen Orts-
randes beitragen. Damit wird gleichzeitig ein Übergang zu den angrenzenden
Gartenstrukturen geschaffen.
Das geplante LSG sowie das Überschwemmungsgebiet werden durch die Fläche nicht be-
rührt.
Das Genehmigungsverfahren ist abgeschlossen. Der B-Plan ist in Kraft getreten und es wurden schon einige Häuser gebaut.

Am Isargarten
Flächengröße: 0,36 ha
Lage: südlicher Ortsrand (Ortslage Ulrischshalben)
Bei dieser Fläche handelt es sich um Abrundungsflächen. Der Zugang erfolgt über einen
derzeitigen unbefestigten Weg, der später als Erschließungsstraße ausgebaut werden kann.
Eine Ortsrandbeeinträchtigung entsteht aufgrund der geplanten Eingrünung (Kompensati-
onsmaßnahme) nicht.
Der Versiegelungsgrad der Grundstücke sollte im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung
durch die Festsetzung der maximal erforderlichen Grundflächenzahl für eine Einfamilien-
hausbebauung entsprechend minimiert werden. Die verbleibenden Grundstücksflächen blei-
ben als Gartenfläche erhalten. Eine entsprechende Eingriffs-Ausgleichsregelung kommt zum
Tragen (Erstellung eines Grünordnungsplanes).